NEUE DÜNGEVERORDNUNG – ROTE GEBIETE: STICKSTOFF-DÜNGEBEDARF SOLL REDUZIERT WERDEN
Aus dem Inhalt:
Was bedeuten 20 Prozent weniger Stickstoff für den Weizenanbau?
Am 27. März hat der Bundesrat dem von der EU Kommission genehmigten Aufschub für die roten Gebiete beschlossen. Demnach treten die Auflagen für diese Gebiete mit erhöhter Nitratbelastung am 1. Januar 2021 in Kraft. Besonders gravierend erscheint dabei die Vorschrift, den berechneten Stickstoff-Düngebedarf für den ganzen Betrieb um 20 Prozent zu reduzieren.
WAS BEDEUTEN 20 PROZENT WENIGER STICKSTOFF FÜR EINE DER WICHTIGSTEN KULTUREN IN DEUTSCHLAND: DEN WINTERWEIZEN?
Um dieser Frage nachzugehen, haben wir unsere Stickstoffsteigerungs-Versuche aus dem Zeitraum 2010 bis 2019 ausgewertet. In der Summe 118 Feldversuche. Dabei haben wir die Berechnung der Stickstoffmenge nach den Vorgaben der Düngeverordnung 2017 mit der zukünftigen Vorgabe für die roten Gebiete (Abbildung 1) verglichen.
Ein um 20 Prozent reduzierter Stickstoffeinsatz führte zu einem 4,7 dt geringerem Ertrag je Hektar. Zusätzlich sank der Proteingehalt immerhin um 0,5 Prozent. Rechnet man mit einem Weizenpreis von 175 Euro je Tonne und einen Stickstoffpreis von 80 Cent je Kilogramm, bedeutet das für den Landwirt – alleine durch den geringeren Ertrag – ein um die Stickstoffkosten bereinigter Mindererlös von 54 €/ha. Dabei ist der geringere Proteinwert noch nicht einmal berücksichtigt!
FAZIT
Es wird in Zukunft also noch wichtiger werden, alles zu unternehmen, Stickstoff möglichst effizient einzusetzen. Regelmäßig Informationen dazu erhalten Sie zum Beispiel über unsere kostenlose Regionalberatung über die Notify-App.
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