Harnstoff – wie geht’s weiter?
Mit Start der Düngesaison 2020 tritt eine neue Regel in Kraft. Was bedeutet das konkret für den Einsatz von Harnstoff?
Nach der Düngeverordnung (DüV) darf Harnstoff ab 1. Februar 2020 nur noch gedüngt werden, wenn ein Urease-Hemmstoff zugegeben ist oder der Dünger unverzüglich, das heißt, innerhalb von vier Stunden nach dem Streuen eingearbeitet wird. Diese Regelung gilt in jedem Fall für reinen Harnstoff und Mischdünger mit reinem Harnstoff. Der Hemmstoff darf nicht nachträglich auf die gedüngte Fläche aufgebracht werden, da er in dieser Form weniger stabil ist. Das heißt, Harnstoff darf auf bestellten Flächen nur noch mit Urease-Hemmstoff ausgebracht werden.
Wie lange sind die Hemmstoffe haltbar?
Die Stabilität der Inhibitoren hängt von den eingesetzten Formulierungen und der Art der Aufbringung ab. Fertige Produkte mit inkludiertem Urease-Hemmer haben in der Regel eine Haltbarkeit von 6 bis 12 Monaten. Dies gilt allerdings nur bei trockener und kühler Lagerung! Bei hohen Temperaturen, insbesondere über 20°C, verflüchtigt sich der Hemmstoff wesentlich schneller. Auch nachträglich im Sprühverfahren aufgebrachte Urease-Inhibitoren verflüchtigen sich schon nach kurzer Zeit: In Modellversuchen wurden nach einem Monat die von der Düngemittelverordnung geforderten Mindestgehalte im Düngemittel nicht mehr erreicht!
Was sollten Sie noch bedenken?
Urease-Inhibitoren können zwar die Ammoniak-Verflüchtigung reduzieren, allerdings weisen nitrathaltige Stickstoffdünger per se wesentlich geringere Ammoniak-Verluste auf. Nitrat ist direkt pflanzenverfügbar. Auch sollten Anwender bedenken, dass Umweltdiskussionen nicht auszuschließen sind. Denn Urease-Inhibitoren sind chemische Verbindungen, die mit dem Harnstoff in großen Mengen auf den Acker gebracht werden.
Fazit
Wer eine hohe Düngereffizienz bevorzugt und Risiken ausschließen möchte, ist mit ammonium-nitrathaltigen Düngemitteln auf der sicheren Seite.
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