Entsprechend der Düngemittelverordnung wird Fleischknochenmehl (FKM) als organischer NP-Dünger in die Typenliste eingruppiert. Demzufolge gelten folgende Einsatzbedingungen:
- Transport und Lagerung nur in geschlossenen Behältnissen
- Keine Lagerung in Nähe von Futtermitteln
- Verfütterungsverbot an Nutz- und Haustiere
- Verhinderung der Aufnahme durch freilaufende und Wildtiere
- Kein Einsatz auf Grünland, keine Kopfdüngung
- Einarbeitung nach Ausbringung innerhalb von 3 Stunden
- Keine Austräge auf benachbarte Flächen oder in Oberflächengewässer.
Beim Einsatz von FKM sollten Sie in erster Linie die N-Wirkung berücksichtigen. Sie können es im Herbst zur Strohrotte, zur Düngung von Raps oder zu Winterzwischenfrüchten einsetzen. Im Frühjahr kann es zur vollen Deckung des N-Bedarfs von Mais, Kartoffeln und Sommergetreide ausgebracht werden. Vor Einsatz in Zuckerrüben sollten Sie sich über die Vorschriften der abnehmenden Zuckerfabrik informieren.
Eine Vorratsdüngung zur langfristigen Sicherung der P-Versorgung sollte nicht mit FKM erfolgen, da aufgrund des hohen N-Gehaltes deutliche Überhänge an N entstehen können und dies zu einer Verschlechterung der betrieblichen N-Bilanz führt.
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