Die Wintergetreidebestände sollten erst zu Vegetationsbeginn mit Stickstoff (N) versorgt werden, d.h. die erste N-Gabe sollte sich am Bedarfszeitpunkt der Pflanzen orientieren. Außerdem muss der Boden aufnahmefähig sein, es dürfen laut Düngeverordnung keine Düngemittel mit wesentlichem Anteil an N auf wassergesättigten, überschwemmten oder gefrorenen Böden ausgebracht werden. Der Boden muss zum Düngetermin also zwingend fähig sein, Nährstoffe aufzunehmen. Daher darf derzeit auf vielen Standorten noch keine Düngung erfolgen. In der Regel ist je nach Region Ende Februar/Anfang März der Vegetationsbeginn erreicht. Dann benötigen die Pflanzen für einen raschen Wachstumsstart direkt verfügbare Nährstoffe.
Eine Verlagerung von Nährstoffen erfolgt hauptsächlich in den Wintermonaten. Wenn beispielsweise im Herbst hohe Rest N-min Mengen im Boden vorhanden sind und die angebaute Kultur diese zu dem Zeitpunkt nicht mehr aufnehmen kann (Vegetationsende), kann eine N-Auswaschung in tiefere Bodenschichten erfolgen. In der Vegetationszeit findet allerdings kaum Verlagerung statt, da der N dann von den Pflanzen aufgenommen wird und Wasserverbrauch und Verdunstung einer Auswaschung entgegenwirken. Nitrat, das mit dem Sickerwasser in tiefere Bodenschichten verlagert wurde, wird beispielsweise in der Vegetation mit dem nach oben gerichteten Wasserstrom wieder in den pflanzenverfügbaren Wurzelraum transportiert und kann so von den Pflanzen aufgenommen werden.
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