Die Düngeverordnung schreibt verbindlich alle 6 Jahre die Bestimmung des P-Gehaltes für jeden Schlag ab 1 ha vor, gültig sind also im kommenden Jahr 2012 noch P-Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2007. Betriebe, die über keine aktuellen Ergebnisse verfügen, sollten daher in jedem Fall den Herbst zur Bodenprobenahme nutzen und die Proben in zugelassenen Labors untersuchen lassen. Die Probenahme sollte in einem Raster von einer Probe je 5 ha erfolgen. Die Untersuchungsergebnisse sind für Vor-Ort-Kontrollen mindestens 7 Jahre aufzubewahren.
Für eine sachgerechte Bemessung der Düngung ist die Bestimmung der Grundnährstoffe (P,K,Mg) sowie des pH-Wertes erforderlich. Es wird dringend empfohlen, diesen Untersuchungsstandard beizubehalten, auch wenn es die Düngeverordnung nicht vorschreibt. Für Standorte, die mehrjährig organisch nicht gedüngt wurden, ist neben der Erstellung einer Humusbilanz die Ergänzung der Bodenuntersuchung um den Humusgehalt zu empfehlen Für den Landwirt lässt sich nur so erkennen, ob Nährstoffe auch pflanzenverfügbar sind und ob der Bodenfruchtbarkeitsstatus sich nicht verschlechtert hat.
Zur Ergänzung der Bodenuntersuchung bietet sich die Durchführung von Pflanzenanalysen an, über die die tatsächliche Nährstoffversorgung der Pflanzen sicher ermittelt werden kann.
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