Herbst-Düngung
In unserem Top aktuell „Organische Düngung ist begrenzt“ im September haben wir darauf hingewiesen, dass in diesem Jahr beim Einsatz von organischen Düngern noch die Vorgaben der Düngeverordnung von 2007 zu beachten sind.
Hierzu erreichten uns weitere Hinweise von Lesern, die wir gerne weitergeben:
Bei Berücksichtigung des aus dem Boden nachgelieferten Stickstoffs besteht nach der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum Winter kein Stickstoff-Düngebedarf:
- nach Mais, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben, Feldgemüse und Leguminosen
- zur Förderung der Strohrotte
In diesen Fällen stellt die Herbstdüngung mit Gülle, Jauche und sonstigen flüssigen organischen Düngemitteln sowie mineralischen Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff oder Geflügelkot einen Verstoß gegen § 4 Abs. 6 sowie § 3 Abs. 4 der Düngeverordnung dar und wird im Rahmen von Cross Compliance sanktioniert.
Zu beachten ist weiterhin, dass neben der 40 beziehungsweise 80 Kilogramm – Regelung bereits der Stickstoff-Düngebedarf im Herbst die Obergrenze für die Höhe der Stickstoff-Düngung darstellen kann. Die Berechnungs-Grundlage ist hier der anrechenbare Gesamt-Stickstoff-Gehalt im organischen Dünger.
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