Keine Aufbringung auf Frost – Konsequenzen für die Düngung
Aus dem Inhalt:
Laut Düngeverordnung dürfen stickstoff- und phosphathaltige Düngemitteln nur dann ausgebracht werden, wenn der Boden aufnahmefähig ist. Das gilt auch für Festmist und Kompost. Was bedeutet das im Detail? Und was sind die Konsequenzen für die Praxis?
Der Boden gilt als aufnahmefähig, wenn er nicht überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Bisher gab es eine Ausnahmeregelung bei gefrorenem Boden, um Bodenverdichtungen durch Befahrung zu vermeiden. Diese Ausnahmereglung gilt in den meisten Bundesländern nicht mehr*. Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost dürfen ebenfalls nicht mehr bei gefrorenem Boden ausgebracht werden. Wie wirkt sich die veränderte Gesetzeslage auf die Praxis aus?
Düngungstermine verschieben sich
Eine frühe Düngerausbringung nach Ablauf der Sperrfrist wird insbesondere auf schwereren Böden schwieriger. Tendenziell ist davon auszugehen, dass sich die Düngungstermine allgemein nach hinten verschieben. Sie können Frostereignisse nicht mehr für eine schadlose Überfahrt nutzen. Sie müssen erst darauf warten, dass die Böden gut tragfähig sind. Gleichzeitig zeigt sich in den vergangenen Jahren allgemein ein Trend zu einem früheren Vegetationsbeginn. Somit wird das Zeitfenster zwischen Düngungstermin und erforderlichem Wirkungszeitpunkt des Düngers immer kleiner.
Die Konsequenz für die Praxis: Eine schnellere Reaktion ist gefragt
Die Andüngung wird schwieriger planbar und erfordert mehr Flexibilität. Spätere Düngungstermine erfordern eine schnelle Startwirkung. Stickstoff/Schwefel-Dünger mit einem hohen Nitratanteil wirken sicher und schnell und mindern das Risiko ungewollter Versorgungslücken zum Start. Da auch die Ausbringung von Gülle- und Gärresten von der verschärften Reglung betroffen ist, sollten Sie auch die mineralische Ergänzung für eine späteren Zeitpunkt einplanen. So schieben Sie die Bestände zu Vegetationsbeginn an.
Fazit
Die Andüngung wird ab diesem Frühjahr schwieriger und erfordert mehr Flexibilität. Nitrathaltige Dünger gewährleisten eine schnelle Wirkung, sodass keine langen Vorlaufzeiten zur Umwandlung der Stickstoff-Fraktionen erforderlich sind. „Just in Time“ können die Bestände damit schnell angeschoben werden.
*Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte die für Sie zuständige Behörde.
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