Den Düngebedarf berechnen
Nach der Hauptfruchternte im Herbst dürfen stickstoffhaltige Dünger nur noch zu Winterraps, Wintergerste, Feldfutter und zu Zwischenfrüchten ausgebracht werden – vorausgesetzt, es besteht ein Stickstoffbedarf. Diesen müssen Sie zuvor berechnen. Was gilt es dabei zu beachten?
Eine Ausbringung stickstoffhaltiger Dünger ist auf Ackerland noch bis zum 1. Oktober möglich. Nach der Ernte der Hauptkultur dürfen pro Hektar höchstens 30 kg Ammonium-Stickstoff oder 60 kg Gesamt-Stickstoff ausgebracht werden. Außerdem darf nur gedüngt werden, wenn die Kulturen bis zum 15. September (Raps, Feldfutter und Zwischenfrüchte) bzw. bis zum 1. Oktober (Wintergerste) gesät sind und ein Stickstoffbedarf besteht. Für die Ausbringung von Festmist und Kompost gibt es Sonderregelungen.
Die länderspezifischen Regeln beachten
Die Berechnung des Stickstoffbedarfs im Herbst ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Die Vorkultur und langjährige organische Düngung wird in allen Regionen berücksichtigt, allerdings mit unterschiedlichen Parametern. Je nach Bundesland müssen Sie zusätzlich Aussaatdatum, Saattechnik, Leguminosen-Anteil der zu düngenden Kultur, oder auch den Stickstoff-Saldo bzw. den Verbleib der Erntereste der vorhergehenden Hauptfrucht mit in die Berechnung einbeziehen.
Beratungsangebote nutzen
Beachten Sie bitte die Veröffentlichungen Ihrer Offizialberatung. Diese haben Schemata für die Stickstoff-Bedarfsberechnung im Herbst herausgegeben. Anhand dieser Schemata können Sie den Bedarf Ihrer Kulturen berechnen. Darüber hinaus unterstützen Sie Computer-Programme bei der Erstellung und Dokumentation des Herbst-Düngeplanes.
Fazit
Die Berechnung und Dokumentation des Stickstoffbedarfs vor der Herbstdüngung sowie die Anrechnung der Nährstoffe auf die Frühjahrsdüngung sind gesetzlich vorgeschrieben. Computer-Programme erleichtern Ihnen die Dokumentation.
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