Mikronährstoffe für starke Pflanzen
Damit die Gerste den Winter gut übersteht, benötigt sie im Herbst ausreichend Mikronährstoffe. Die Wichtigsten sind Mangan und Kupfer. Häufig enthalten Blattdünger aber auch noch geringe Mengen an Stickstoff. Welche Ausnahmeregeln gelten hier?
Grundsätzlich ist es seit dem 1. Oktober 2017 nach der Düngeverordnung nicht mehr erlaubt, Düngemittel im Herbst auszubringen, die mehr als 1,5 Prozent Stickstoff in der Trockenmasse enthalten. Für Blattdünger gibt es in den einzelnen Bundesländern jedoch Ausnahmeregeln. Hier ist die Gabe geringer Stickstoffmengen von höchstens 5 Kilogramm pro Hektar beziehungsweise 20 bis 300 Gramm pro Hektar in Form von Blattdüngern zugelassen (siehe Tabelle).
Bundesland | Einsatz N-haltiger Blattdünger |
---|---|
Bayern | bis 5 kg/ha |
Baden-Württemberg | 20 – 300 g/ha |
Brandenburg / Berlin | 20 – 300 g/ha |
Hessen | z. Zt. keine Regelung* |
Mecklenburg-Vorpommern | Zugelassen* |
Niedersachsen / Bremen | z.Zt. keine Regelung* |
Nordrhein-Westfalen | Bis 5 kg/ha |
Rheinland-Pfalz / Saarland | Zugelassen* |
Sachsen | Zugelassen* |
Sachsen-Anhalt | 20 – 300 g/ha |
Schleswig-Holstein / Hamburg | bis 5 kg/ha |
Thüringen | Zugelassen* |
Der in Blattdüngern enthaltene Stickstoff wurde oftmals nicht „aktiv“ hinzugegeben, sondern er gelangte über Formulierungs-Hilfsstoffe in die Dünger. Der Stickstoff ist also „passiv“ in den Spurennährstoff-Verbindungen enthalten und liegt nicht als eine eigene Verbindung vor.
Da die Aufwandmengen in der Blattdüngung sehr gering sind, ergibt sich in der Praxis eine Stickstoffzufuhr von 20 bis 300 Gramm pro Hektar. Diese Mengen sind im Vergleich zur Stickstoffaufnahme der Winterungen unbedeutend.
Eine Zufuhr von Mikronährstoffen über die Bodendüngung ist nicht erlaubt. Auch der Einsatz von Flüssigdüngern als Zusatzstoff in Kombination mit Pflanzenschutzmitteln ist nach der Düngeverordnung in der Sperrzeit nicht zulässig.
Welche Nährstoffe sollten Blattdünger enthalten und welche Mengen werden gebraucht?
Wintergerste benötigt für eine ausreichende Winterhärte die Mikronährstoffe Mangan und Kupfer:
- Mangan fördert die Widerstandsfähigkeit der Pflanzen gegenüber Krankheiten. Außerdem verbessert der Nährstoff die Winterfestigkeit der Bestände. Mangan ist unter anderem auch für die Photosynthese und somit für den Kohlenstoff-Stoffwechsel wichtig. Daher sind die Pflanzen, gerade an wärmeren Wintertagen, auf eine optimalen Nährstoffversorgung angewiesen.
Wir empfehlen: Vorbeugende Gaben von 200 bis 400 Gramm Mangan pro Hektar über das Blatt.
- Zwar benötigt die Wintergerste nicht so viel Kupfer wie Mangan. Dennoch ist es wichtig, dass die Pflanzen entsprechend ihrem Bedarf mit Kupfer versorgt werden. Kupfer erfüllt unter anderem wichtige Funktionen in enzymatischen Reaktionen und Stoffwechselvorgängen. Neben seiner fungiziden Wirkung stärkt der Nährstoff das Zellulose-Lignin-Verhältnis. Je mehr Lignin die Pflanze bildet, desto stabiler und härter werden Blätter und Stängel. Ein Kupfermangel lässt sich häufig auf leichten Standorten mit einem hohen Anteil an organischer Substanz beobachten.
Wir empfehlen: Eine Düngung von 30 bis 60 Gramm Kupfer pro Hektar als Blattdüngung.
Wichtig ist, dass die über das Blatt gedüngten Nährstoffe für die Pflanze verfügbar bleiben und nicht durch Regenwasser abgewaschen werden. Dafür sorgen Formulierungen, die Haft- und Dispersionsstoffe enthalten (z.B.YaraVita Getreide). Die Nährstoffe können dadurch langsam abgebaut und in den Stoffwechsel der Pflanze eingebunden werden. Somit ist gewährleistet, dass die Pflanze auch noch im Januar von der Blattdüngung im Herbst profitiert.
Fazit
Über Blattdünger lassen sich Pflanzenbestände gezielt mit Mikronährstoffen versorgen. Gerste benötigt vor allem Mangan und Kupfer. Ein Dünger, der diese und weitere Nährstoffe enthält, ist YaraVita Getreide. Er enthält eine spezielle Formulierung, die dafür sorgt, dass die Nährstoffe lange für die Pflanzen verfügbar bleiben.
Blattdünger, die geringe Mengen Stickstoff enthalten, dürfen im Herbst angewendet werden. Für sie gelten in den verschiedenen Bundesländern Ausnahmeregeln.
Neueste Kommentare