Deklarationen von Düngemitteln
Verwirrung um Schwefelformen
Die in Düngemitteln enthaltenen Schwefelmengen wurden bislang üblicherweise in Form von elementaren Schwefel (S) angegeben. Möglich ist aber auch eine Deklaration als Schwefeltrioxid (SO3). Immer mehr Unternehmen wechseln zu dieser Form der Deklaration. Was ist der Grund dafür?
In den vergangenen Jahren haben einige Hersteller von schwefelhaltigen Düngemitteln die enthaltenen Schwefelmengen vermehrt als Schwefeltrioxid (SO3) ausgewiesen. Im Rahmen des EG-Rechts ist dies möglich. Die Düngemittel werden als EG-Düngemittel deklariert und sind damit europaweit verkehrsfähig. Sie müssen also für die Einfuhr in einzelne Staaten nicht neu deklariert werden. Allerdings wird es dadurch schwerer, die unterschiedlich deklarierten Düngemittel hinsichtlich ihres Schwefelgehaltes miteinander zu vergleichen.
Also muss man umrechnen: Ein in Zukunft mit 15 Prozent Schwefeltrioxid (SO3) deklarierte Dünger muss einfach mit dem Faktor 0,4 multipliziert werden. Damit kommt man wieder auf den reinen Schwefelgehalt in der Form S mit sechs Prozent.
Fazit
Die Umstellung der Deklaration von Schwefel (S) auf Schwefeltrioxid (SO3) ändert nichts an der Aufwandmenge der schwefelhaltigen Düngemittel. Die neue Deklaration wurde eingeführt, weil sich dadurch die Produkte, insbesondere im europäischen Markt, besser mit denen anderer Hersteller vergleichen lassen.
Eine Umrechnung der Schwefelmengen ist recht einfach. Der Faktor zur Umrechnung von S in SO3 ist 2,5. Will man hingegen SO3 in S umrechnen, so nimmt man den Faktor 0,4.
Neueste Kommentare