Mineraldünger als sinnvolle Ergänzung zu Gülle und Gärresten
Die geplante neue Düngeverordnung sieht eine Verlängerung der Sperrfristen für die Ausbringung von organischen Düngern vor. Demnach dürfen Gülle und Gärreste im Herbst nur noch bis zum 1. Oktober zu Kulturen mit einem nachgewiesenen Stickstoff-Bedarf, wie Winterraps, Zwischenfrüchten, Feldfutter und Wintergerste nach Getreide, ausgebracht werden. Zur Förderung der Strohrotte sind organische Dünger nicht mehr erlaubt. Das hat zur Folge, dass in Zukunft mehr Gülle anstatt im Herbst im Frühjahr ausgebracht werden muss. Dies wird sowohl in wachsende Bestände (Winterungen) als auch in Sommerungen erfolgen.
Wichtig wird in Zukunft immer mehr eine verlustarme Ausbringung von Gülle und Gärresten sein, um die Effizienz der enthaltenen Nährstoffe zu erhöhen. Je höher der Ammoniumanteil in der Gülle ist, umso höher können die Emissionen ausfallen. Vor allem bei hohen Temperaturen während der Ausbringung steigen die Verluste. Sie sind auf leichten Böden aufgrund des geringen Sorptionsvermögens höher als auf schweren Böden. Ebenso steigen die Verluste bei höheren pH-Werten. Auch der Trockensubstanz-Gehalt spielt eine Rolle: Trockenmassereiche Gülle sickert schwerer in den Boden ein und verursacht höhere Verluste als dünnflüssige. Bedingungen, die das Einsickern beeinträchtigen, wie Mulchsaaten auf Stroh, erhöhen ebenfalls die Verluste.
Je nach Nährstoffgehalt der eingesetzten organischen Dünger muss eine zusätzliche Ergänzung durch Mineraldünger erflogen. Der darin enthaltene Stickstoff sollte den Kulturen in der schnell wirkenden Nitrat-Form zur Verfügung gestellt werden. Organische Dünger sind ammoniumbetont, der Stickstoff wirkt langsam. Nitratdünger hingegen sind schnell verfügbar und gewährleisten eine hohe Wirkungssicherheit.
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