Gülle und Gärreste einarbeiten
Laut Düngeverordnung ist es erlaubt Wirtschaftsdünger nach der Ernte der Hauptfrucht auszubringen, vorausgesetzt die Kulturen haben einen Stickstoff-Bedarf. Die organischen Dünger sollten möglichst schnell in den Boden eingearbeitet werden, spätestens aber vier Stunden nach der Ausbringung. Je schneller die Einarbeitung erfolgt, desto geringer sind die gasförmigen Stickstoff-Verluste in Form von Ammoniak.
- Werden Gülle und Gärreste direkt nach der Ausbringung in den Boden eingearbeitet, reduziert das die Ammoniakverluste im Vergleich zur Breitverteilung um bis zu 90 Prozent. Eine direkte Einarbeitung bedeutet: Die Gärreste werden mit dem Ausbringungsgerät direkt in den Boden eingeschlitzt, eingegrubbert, eingefräst oder über Injektionsverfahren in den Boden geimpft.
- Werden Gülle und Gärreste nach vier Stunden eingearbeitet, fallen die Ammoniakverluste im Vergleich zur Breitverteilung um 48 Prozent geringer aus.
- Bei einer Einarbeitung nach 12 Stunden beträgt die Minderung der Ammoniakverluste immerhin noch 12 Prozent.
Nicht zuletzt spart eine zügige Einarbeitung von Wirtschaftsdüngern bares Geld, da der Pflanze so mehr Stickstoff zur Verfügung steht.
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