Organische Düngung ist begrenzt
In diesem Jahr sind beim Einsatz der organischen Dünger noch die Vorgaben der Düngeverordnung von 2007 zu beachten. Demnach dürfen organische Dünger mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff nur zu Folgekulturen, die im gleichen Jahr angebaut werden, ausgebracht werden. Dies gilt nicht für Maisstroh. Die Ausbringungs-Menge darf maximal 80 Kilogramm Gesamtstickstoff oder 40 Kilogramm Ammoniumstickstoff je Hektar betragen. Diese Grenze darf allerdings nur ausgeschöpft werden, wenn noch ein Düngebedarf in dieser Höhe besteht.
Gärrückstände aus Biogasanlagen erreichen aufgrund ihrer hohen Ammoniumgehalte die zulässige Obergrenze früher als beispielsweise Rindergülle.
Besteht ein Dünge-Bedarf, reichen in der Regel auf Flächen ohne organischer Düngung im Winterraps 40 Kilogramm und bei Getreide zwischen 20 und 40 Kilogramm pro Hektar. Nach Mais, Raps, Körnerleguminosen und Zuckerrüben besteht meist kein Düngebedarf für die Folgefrucht im Herbst.
Zur Minimierung der Ammoniakverluste sind organische Düngemittel unverzüglich einzuarbeiten. Dafür kommen Injektionstechniken oder die getrennte Aufbringung und Einarbeitung in Betracht. Nach spätestens vier Stunden sollte die Einarbeitung abgeschlossen sein. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Bußgeld geahndet werden.
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