Düngebedarfs-Ermittlung
Grundsätzlich sind Bodenuntersuchungen nur vor der Aufbringung wesentlicher Nährstoffmengen (bei Stickstoff 50 Kilogramm Gesamt-Stickstoff pro Hektar und Jahr bzw. bei Phosphat 30 Kilogramm P2O5 je Hektar und Jahr) für die Düngebedarfs-Ermittlung notwendig. Da im Normalfall größere Nährstoffmengen aufgebracht werden sollen, ist der Flächenbewirtschafter laut Düngeverordnung verpflichtet, für Phosphat repräsentative Bodenuntersuchungen für jeden Schlag (ab einer Größe von einem Hektar) mindestens alle sechs Jahre durchzuführen.
Davon ausgenommen sind Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bei einem jährlichen Stickstoffanfall durch Stickstoff-Ausscheidungen der Weidetiere von bis zu 100 Kilogramm pro Hektar und Jahr.
Schläge, die beweidet und zusätzlich bis zur Höhe von 100 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr aufgedüngt werden, fallen nicht unter diese Ausnahme-Regelung.
Neueste Kommentare