Welche Düngungs-Maßnahmen sind nach der Dünge-Verordnung aktuell möglich?
In einer aktuellen Veröffentlichung der LMS Agrarberatung als zuständige Stelle für Landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) im Land Mecklenburg-Vorpommern werden geplante Dünge-Maßnahmen zum Herbst anhand der Dünge-Verordnung im aktuellen Bundesrecht bewertet. Dabei ist unbedingt zu beachten, inwieweit neueste Bestimmungen in den Bundesländern diese jeweils begrenzen, wie z.B. in Niedersachsen.
- Eine organische Düngung mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff ist im Herbst prinzipiell durch die Obergrenze von 40 Kilogramm Ammonium-Stickstoff pro Hektar bzw. einer Gesamt-Stickstoff-Menge von 80 Kilogramm Stickstoff pro Hektar eingeschränkt.
- Mehrschnittige Kulturen aus der Antragstellung im Mai 2013, vor allem Feldgras, sind Hauptfrüchte und können nach Bedarf mit Stickstoff und Phosphat bis zum letzten Aufwuchs mineralisch oder organisch gedüngt werden.
- Sommer- und Herbstsaaten können in Höhe des aktuellen Stickstoff-Bedarfs gedüngt werden, wenn ein wesentlicher Stickstoff- und Phosphor-Bedarf nachgewiesen wird.
- Zur Ermittlung des Düngebedarfs, ist vom Nährstoff-Bedarf der Winterungen, der Winter-Zwischenfrüchte und der etablierten Gras-Untersaaten (Vorfrüchte) die Stickstoff-Nachlieferung des Bodens abzuziehen.
Die Fachinformation DüV-13-16 geht ausführlich auf die vorgeschriebene, sachgerechte Düngebedarfs-Ermittlung für im gleichen Jahr angebaute Folgefrüchte nach Aberntung der Hauptfrüchte ein. Neben dem Nährstoff-Bedarf des Herbst-Aufwuchses werden Faktoren für eine ausreichende oder unzureichende Stickstoff-Bereitstellung aus dem Bodenvorrat genannt. Vor allem soll der Rest-Nmin aus der Vorfrucht abgeschöpft werden.
In Mecklenburg-Vorpommern haben im wesentlichen Winterraps (30 bis 40 Kilogramm Stickstoff pro Hektar) sowie Wintergerste und Winterroggen (10 bis 20 Kilogramm Stickstoff pro Hektar) einen Herbst-Stickstoff-Bedarf. Zwischenfrüchte erlauben je nach Nutzungsjahr eine Dünge-Maßnahme in Höhe von 30 bis 80 Kilogramm Stickstoff pro Hektar. Außerdem ist in diesem Bundesland eine Strohdüngung von 30 bis 40 Kilogramm Stickstoff pro Hektar erlaubt. Abschließend werden CC-Verstöße im Bereich der Nitrat-Richtlinie im Rahmen einer Herbst-Düngung erläutert.
Quelle: Einsatzmöglichkeiten für organische Dünger im Herbst nach der Ernte der Hauptfrucht; Fachinformation DüV- 13-16 der zuständigen Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung (LFB) LMS Agrarberatung GmbH, MV.
http://www.lms-beratung.de/index.phtml?showdata-59&Instanz=145&Datensatz=93&SpecialTop=40
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