Laut Düngeverordnung dürfen Düngemittel mit wesentlichem N- und P-Gehalt (mehr als 1,5% N oder 0,5% P2O5 in der TM) nicht auf gefrorenen, überschwemmten oder wassergesättigten Böden oder auf Flächen, die mehr als 5 cm mit Schnee bedeckt sind ausgebracht werden. Dies trifft für viele Standorte momentan zu, so dass vielerorts noch keine Düngung erlaubt ist.
Informationen zu den Frosteindringtiefen in den einzelnen Regionen finden Sie im Internet auf der Webseite des Deutschen Wetterdienstes (www.dwd.de ).
Eine rechtlich verbindliche Aussage, ob Sie die Gülle auf Ihrem Standort ausbringen dürfen oder nicht, erhalten Sie bei der zuständigen Landwirtschaftskammer oder beim zuständigen ALR. Da es in den letzten Tagen vielfach zu Anzeigen gekommen ist, sollte man sich im Zweifelsfalle an diese Offizialberatungen wenden.
Informationen zu den Frosteindringtiefen in den einzelnen Regionen finden Sie im Internet auf der Webseite des Deutschen Wetterdienstes (www.dwd.de ).
Eine rechtlich verbindliche Aussage, ob Sie die Gülle auf Ihrem Standort ausbringen dürfen oder nicht, erhalten Sie bei der zuständigen Landwirtschaftskammer oder beim zuständigen ALR. Da es in den letzten Tagen vielfach zu Anzeigen gekommen ist, sollte man sich im Zweifelsfalle an diese Offizialberatungen wenden.
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