Wenn Sie kein Warenbegleitpapier bekommen haben, auf dem der N-Gehalt dokumentiert ist, wissen Sie im Prinzip nicht, ob tatsächlich 27% N in dem Produkt enthalten sind. Dies kann nur nach einer Analyse sicher bestätigt werden. Gesetzt den Fall, der N-Gehalt stimmt, ist dieser auch im angegriffenen Produkt enthalten. Hier stellt sich aber die Frage, wie das Produkt bei einer solchen Minderqualität überhaupt auf die Arbeitsbreite verteilt werden soll. Denn bei instabilen Granulaten und hohem Staubanteil sind schon 10 m Arbeitsbreite unmöglich gleichmäßig abzudüngen. Große Streufehler mit entsprechend großen Auswirkungen auf Ertrag und Qualität sind vorprogrammiert.
Sofern eine Reklamation möglich ist, sollten Sie diese in Betracht ziehen
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